E·R·Plus-Anpassung zur vorläufigen Mehrwertsteuersenkung mit 2019.3 SP 6

Von der vorläufigen Mehrwertsteuersenkung zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie ist natürlich auch Ihre Rechnungsstellung betroffen. Mit dem 2019.3 SP 6 wird eine neue Funktion in den Rechnungsabzügen in E·R·Plus zur Verfügung gestellt, ein Zusatzreport ist im Update ebenfalls enthalten.

Kurz und knapp finden Sie in diesem Wiki-Artikel Informationen zur Änderung Ihrer E·R·Plus Einstellungen:

  • Einstellungen anpassen
  • Steuersatz von Artikeldaten
  • Konten und Kontenrahmen
  • Handhabung von Abschlags- und Schlussrechnungen
  • Lieferanten und Bestellungen

Zur Lösung Ihrer betrieblichen Herausforderungen hat T.A.Project wertvolle Tipps zu unterschiedlichen Szenarien zusammengestellt:

E·R·Plus Tipp 1: Erstellen von Teilschlussrechnungen

R·Plus Tipp 2: Korrektur der bisher gestellten Abschlagsrechnung/en

E·R·Plus Tipp 3: Korrektur der falsch ausgewiesenen Mehrwertsteuer in der Schlussrechnung + neuer zusätzlicher Standardreport

Beachten Sie besonders Tipp 3
Die neue E·R·Plus-Funktion in den Rechnungsabzügen ermöglicht es, die mit den Abschlagsrechnungen falsch ausgewiesene Mehrwertsteuer in der Schlussrechnung zu korrigieren.
D.h., Sie erstellen die Abschlags- und Schlussrechnungen, mit dem je nach Leistungszeitraum gültigen Mehrwertsteuersatz und können die Steuer über die Schlussrechnung korrigieren. Zusätzlich stellen wir einen neuen angepassten Standardreport der Schlussrechnung zur Verfügung. Dieser weist im informatorischen Teil mit einer anderen Darstellung die Unterschiede in der Mehrwertsteuer aus